Spiel- und Platzordnung
1. Spielzeiten
- Die Spieldauer beträgt für Einzelspiele 50 Minuten und für das von Anfang an festgelegte Doppelspiel 110 Minuten.
Die restlichen Minuten sind für die Platzpflege vor bzw. nach dem Spiel zu verwenden. Gewechselt wird grundsätzlich zur vollen Stunde. - In der Saison 2024 wurde die halbstündliche Regelung getestet, diese wird bis auf Weiteres beibehalten.
2. Platzbelegung
- Die Platzbelegung erfolgt durch die namentliche Eintragung in die App Court4u, welche den Platzbelegungsplan ersetzt.
Liegt keine Reservierung vor, können die Plätze nach Eintragung frei bespielt werden. - Jedes Spiel muss vor der Platzbelegung in der App Court4u eingetragen werden. Die Namen sind mit Vor- und Zunamen anzugeben.
- Pro Platz sind zwei Namen für ein Einzelspiel (1 Stunde) oder vier Namen für ein Doppelspiel (2 Stunden) einzutragen.
- Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz freizumachen. Verlängerungen sind möglich, wenn der Platz im Anschluss frei bleibt.
- Erscheint ein Spieler nicht bis spätestens 10 Minuten nach Beginn der Spielzeit, kann der Platz anderweitig belegt werden.
3. Spielberechtigung – Gastspieler
- Spielberechtigt sind nur Mitglieder des TC Bischberg. Gastspielerinnen bzw. Gastspieler können in der Regel nur mit einem spielberechtigten Mitglied spielen.
- Gastspielgebühr:
- Einzel: 8,00 € pro Stunde.
- Doppel: 8,00 € pro 2 Stunden (für beide Gäste zusammen).
- Der Name des Mitglieds und des Gasts sind vorher in die Gasteintragungsliste und in die App Court4u (unter “Bemerkungen”) einzutragen.
Die Gastspielgebühr wird vom Konto des Mitglieds abgebucht. - Ein Gast darf höchstens 5-mal im Kalenderjahr beim TC Bischberg spielen.
Verstöße führen zu einer Geldbuße von 50 € oder einer Platzsperre von 4 Wochen. - Gastspielerinnen und Gastspieler sind über eine Nichtmitgliederversicherung während des Spiels versichert.
Mitglieder sind für die Einhaltung der Regeln durch ihre Gäste verantwortlich.
Hinweis: Gastspieler sind werktags nur bis 17:00 Uhr zugelassen. Ausnahmen sind möglich, wenn der Spielbetrieb dies zulässt.
4. Tenniskleidung
- Spielen und Betreten der Tennisplätze ist nur in angemessener Sportkleidung und Tennisschuhen erlaubt.
- Zulässig: Schuhe mit negativem Profil.
- Unzulässig: Joggingschuhe oder Schuhe mit positivem Profil.
- Spielen mit bloßem Oberkörper oder in Badekleidung ist nicht gestattet.
5. Trainerplatz – Mannschaftstraining
- Die Plätze 1, 2 und 3 sind grundsätzlich für Trainingszwecke vorgesehen. Abweichungen sind möglich, wenn es der Spielbetrieb zulässt.
- Reservierte Plätze für Turniere, Medenspiele und Mannschaftstraining werden im Belegungsplan gekennzeichnet.
Die Termine werden von den Mannschaftsführern bzw. dem Jugend-/Sportwart eingetragen. - Trainingszeiten sind für Turniere, Trainer sowie aktive Mannschaften reserviert. Weitere Plätze dürfen nur belegt werden, wenn keine anderen Mitglieder spielen möchten.
6. Platzpflege
- Spieler haben den Anweisungen des Platzwartes oder der Platzaufsicht Folge zu leisten.
- Vor dem Spiel ist der Platz bei trockener Oberfläche zu beregnen. Spätestens nach 1 Stunde (oder bei Bedarf früher) ist der Platz zu abziehen und erneut zu beregnen.
- Nach Spielende müssen der Platz und die Linien gekehrt werden. Bei Trockenheit ist der Platz erneut zu beregnen, falls er nicht sofort wieder bespielt wird.
- Beschädigungen (z. B. Löcher) sind sofort zu beseitigen. Andernfalls ist das Spiel zu beenden und der Platzwart zu informieren.
- Platzutensilien (Netze, Schläuche, Besen) sind ordnungsgemäß aufzuhängen und Druck aus den Schläuchen abzulassen.
- Witterungsbedingte Sperren oder notwendige Instandsetzungsarbeiten obliegen ausschließlich dem Platzwart oder beauftragten Personen.
Hinweis: Weisungen an den Platzwart dürfen nur von der Vorstandschaft erteilt werden. Verstöße können mit Geldbußen oder Spielverbot geahndet werden.
7. Platzauswahl
- Die Vorstandschaft und Ausschussmitglieder können in den Spielbetrieb eingreifen. Geeignete Personen können mit der Platzaufsicht beauftragt werden.
8. Parkplätze
- Autos, Fahrräder und Kleinkrafträder sind ausschließlich auf dem Tennisgelände abzustellen.
Die Nutzung der angrenzenden Grundstücksrandstreifen ist nicht erlaubt.
9. Aushang von Schriftgut
- Das Aushängen oder Verteilen von Schriftgut auf der Clubanlage ist nur mit Zustimmung der Vorstandschaft erlaubt.
Verstöße können satzungsgemäße Konsequenzen nach sich ziehen.
10. Hunde auf der Anlage
- Hunde dürfen angeleint im Sitzbereich des Vereinsheimes geführt werden.
Auf den Tennisplätzen sind Hunde nicht erlaubt. - Wiederholte grobe Verstöße führen zu einem generellen Verbot für den betreffenden Hund.
11. Verstöße und Folgen
- Die Vorstandschaft und der Ausschuss behalten sich vor, bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung Disziplinarmaßnahmen (z. B. Spielsperren oder Geldbußen) zu verhängen.
Bischberg, 28.10.2024
Maria Metzner
- Vorsitzende TC Bischberg