Finanz- und Beitragsordnung
Gültig ab 01.01.2025
1. Mitgliedsbeiträge
1.1 Einzelmitglieder
Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
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Erwachsene ab 18 J. | 150,00 € |
Kinder unter 12 J. | 55,00 € |
Kinder/Jugendliche 13–18 J. | 80,00 € |
Passive Mitglieder | 40,00 € |
Ehrenvorstände und Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
1.2 Familienmitgliedschaft (einschl. Kinder unter 18 Jahren)
Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
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Ehepaare bzw. Paare eheähnlicher Lebensgemeinschaften | 220,00 € |
Alleinerziehende mit einem Kind unter 18 J. | 170,00 € |
Ehepaare passiv | 60,00 € |
Hinweis: Der ermäßigte Beitrag für Kinder bzw. Jugendliche im Rahmen einer Familienmitgliedschaft gilt nur, wenn mindestens eine Vollmitgliedschaft besteht.
1.3 Ermäßigter Beitrag
Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
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In Ausbildung befindliche Mitglieder, Schüler, Studenten (jeweils bis 27 Jahre) sowie Wehr- bzw. Zivildienstleistende | 80,00 € |
2. Arbeitsdienst (pro Saison abzuleisten)
Mitgliedsart | Arbeitsdienst |
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Jugendliche (15 bis 18 Jahren) | 4 Stunden |
Alle Mitglieder (außer passive Mitglieder) ab 18 Jahren | 8 Stunden |
Ehepaare oder Paare in eheähnlicher Lebensgemeinschaft | 12 Stunden |
Familien mit Kindern bis 18 Jahren (maximal) | 20 Stunden |
Ab 75 Jahren | keine |
Ehrenvorstände und Ehrenmitglieder | keine |
Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 13,00 € je Stunde belastet.
Hinweis: Gelegenheit zur Ableistung des Arbeitsdienstes besteht während der Saison in Absprache mit dem Platzwart bzw. 1. Vorsitzenden.
2.1 Definition Arbeitsstunden
Wie in der Satzung festgelegt, sind Arbeitsstunden von allen aktiven Mitgliedern ab 15 Jahren (Jahr nach Vollendung des 15. Lebensjahres) zu leisten. Kinder unter 15 Jahren werden nicht zur Arbeitsleistung herangezogen.
Als Arbeitsstunden anerkannt werden:
- Pflege und Reinigung der Platzanlage, Hecken, Zäune.
- Reinigung des Vereinsheims und der Duschen.
- Erhaltungsarbeiten für Anlage und Einrichtung.
- Arbeiten vor Platzeröffnung (z. B. Windschutz aufhängen, Bänke streichen).
- Saisonabschluss (z. B. Linien abdecken, Netze abbauen).
- Trainingsstunden für Kinder und Jugendliche (Organisation und Durchführung).
Nicht anerkannt: Beaufsichtigung von Kindern während des Trainings.
Weitere Hinweise:
- Funktionsträger (z. B. Vorstand, Platzwart) leisten keine zusätzlichen Arbeitsstunden außerhalb ihrer Funktion.
- Übertrag von Stunden auf Ehepartner ist nicht möglich.
- Kassenprüfer erhalten 3 Stunden Arbeitsdienst gutgeschrieben.
Arbeitsstunden sollten bis August überwiegend geleistet sein. Nicht geleistete Stunden können nicht ins Folgejahr übertragen werden.
3. Ergänzende Hinweise
Das Spielrecht entsteht gemäß § 7 der Satzung erst nach Begleichung der Beitragsrechnung.
4. Gastspieler
Punkt | Beschreibung |
---|---|
Spielberechtigung | Nur in Verbindung mit einem Vereinsmitglied (Ausnahmen durch Vorstandschaft möglich). |
Eintragspflicht | Name des Gasts vor Spielbeginn in die Gastliste eintragen. |
Maximale Spielanzahl | Gäste dürfen pro Jahr maximal 5-mal mit einem Mitglied spielen. |
Gebühr | 8,00 € je Stunde (Einzel); im Doppel 8,00 € pro Stunde für beide Gäste zusammen. |
Abbuchung | Die Gebühr wird im Folgemonat vom Konto des Vereinsmitglieds abgebucht. |
Hinweis: Gastspieler sind während des Spiels über eine Nichtmitgliederversicherung abgesichert.
5. Passive Mitglieder
Passive Mitglieder nutzen die sportlichen Einrichtungen nicht, können aber pro Jahr bis zu 5-mal mit einem aktiven Mitglied spielen.
6. Schlüsselpfand
Das Schlüsselpfand beträgt ab 01.01.2025 20,00 €. Schlüssel sind bei der Esso-Tankstelle Bischberg erhältlich und nach Mitgliedschaftsende zurückzugeben. Die Rückzahlung erfolgt dokumentiert in gleicher Höhe.
Bischberg, 28.10.2024
Maria Metzner
- Vorsitzende
TC Blau-Weiß Bischberg 1980 e.V.