Finanz- und Beitragsordnung

Gültig ab 01.01.2025

1. Mitgliedsbeiträge

1.1 Einzelmitglieder

MitgliedsartJahresbeitrag
Erwachsene ab 18 J.150,00 €
Kinder unter 12 J.55,00 €
Kinder/Jugendliche 13–18 J.80,00 €
Passive Mitglieder40,00 €
Ehrenvorstände und Ehrenmitgliederbeitragsfrei

1.2 Familienmitgliedschaft (einschl. Kinder unter 18 Jahren)

MitgliedsartJahresbeitrag
Ehepaare bzw. Paare eheähnlicher Lebensgemeinschaften220,00 €
Alleinerziehende mit einem Kind unter 18 J.170,00 €
Ehepaare passiv60,00 €

Hinweis: Der ermäßigte Beitrag für Kinder bzw. Jugendliche im Rahmen einer Familienmitgliedschaft gilt nur, wenn mindestens eine Vollmitgliedschaft besteht.

1.3 Ermäßigter Beitrag

MitgliedsartJahresbeitrag
In Ausbildung befindliche Mitglieder, Schüler, Studenten (jeweils bis 27 Jahre) sowie Wehr- bzw. Zivildienstleistende80,00 €

2. Arbeitsdienst (pro Saison abzuleisten)

MitgliedsartArbeitsdienst
Jugendliche (15 bis 18 Jahren)4 Stunden
Alle Mitglieder (außer passive Mitglieder) ab 18 Jahren8 Stunden
Ehepaare oder Paare in eheähnlicher Lebensgemeinschaft12 Stunden
Familien mit Kindern bis 18 Jahren (maximal)20 Stunden
Ab 75 Jahrenkeine
Ehrenvorstände und Ehrenmitgliederkeine

Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 13,00 € je Stunde belastet.

Hinweis: Gelegenheit zur Ableistung des Arbeitsdienstes besteht während der Saison in Absprache mit dem Platzwart bzw. 1. Vorsitzenden.

2.1 Definition Arbeitsstunden

Wie in der Satzung festgelegt, sind Arbeitsstunden von allen aktiven Mitgliedern ab 15 Jahren (Jahr nach Vollendung des 15. Lebensjahres) zu leisten. Kinder unter 15 Jahren werden nicht zur Arbeitsleistung herangezogen.

Als Arbeitsstunden anerkannt werden:

Nicht anerkannt: Beaufsichtigung von Kindern während des Trainings.

Weitere Hinweise:

Arbeitsstunden sollten bis August überwiegend geleistet sein. Nicht geleistete Stunden können nicht ins Folgejahr übertragen werden.

3. Ergänzende Hinweise

Das Spielrecht entsteht gemäß § 7 der Satzung erst nach Begleichung der Beitragsrechnung.

4. Gastspieler

PunktBeschreibung
SpielberechtigungNur in Verbindung mit einem Vereinsmitglied (Ausnahmen durch Vorstandschaft möglich).
EintragspflichtName des Gasts vor Spielbeginn in die Gastliste eintragen.
Maximale SpielanzahlGäste dürfen pro Jahr maximal 5-mal mit einem Mitglied spielen.
Gebühr8,00 € je Stunde (Einzel); im Doppel 8,00 € pro Stunde für beide Gäste zusammen.
AbbuchungDie Gebühr wird im Folgemonat vom Konto des Vereinsmitglieds abgebucht.

Hinweis: Gastspieler sind während des Spiels über eine Nichtmitgliederversicherung abgesichert.

5. Passive Mitglieder

Passive Mitglieder nutzen die sportlichen Einrichtungen nicht, können aber pro Jahr bis zu 5-mal mit einem aktiven Mitglied spielen.

6. Schlüsselpfand

Das Schlüsselpfand beträgt ab 01.01.2025 20,00 €. Schlüssel sind bei der Esso-Tankstelle Bischberg erhältlich und nach Mitgliedschaftsende zurückzugeben. Die Rückzahlung erfolgt dokumentiert in gleicher Höhe.

Bischberg, 28.10.2024
Maria Metzner

  1. Vorsitzende
    TC Blau-Weiß Bischberg 1980 e.V.